Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Haftungsausschluss
DrainX GmbH übernimmt keine Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden, die aus folgenden Gründen entstehen:
- Arbeiten an beschädigten oder nicht vorschriftsmäßig installierten Entwässerungsanlagen.
- Arbeiten an Abzweigen und Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von 45° bis 90°.
- Arbeiten an Entwässerungsanlagen oder -leitungen.
- Werkzeuge, die in Leitungen steckenbleiben.
- Austritt von Wasser oder Fäkalien.
- Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Eingriffe Dritter oder höhere Gewalt.
1a.
Keine Haftung bei Wasseraustritt, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt.
Störungen sind unverzüglich zu melden, insbesondere bei Rückstau, Wasseraustritt oder Verstopfungen nach der Durchführung. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, haftet der Auftraggeber für solche vermeidbaren Folgeschäden, die bei unverzüglicher Mitteilung hätten verhindert oder reduziert werden können. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben im Übrigen unberührt.
2. Reklamationen
Offensichtliche Beanstandungen sollen möglichst innerhalb einer Woche nach Abschluss der Arbeiten mitgeteilt werden, damit eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung möglich ist. Gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte sowie die hierfür geltenden gesetzlichen Fristen bleiben unberührt.
3. Preisgestaltung
- Preise gelten für manuelle Arbeiten mit Spiralen und Handwerkzeugen.
- Maschinen- und Geräteeinsatz wird gesondert berechnet, soweit dies vor Beauftragung vereinbart oder zur vertragsgemäßen Ausführung erforderlich ist.
- Gegenüber Verbrauchern verstehen sich ausgewiesene Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
- Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Bei bestehenden Zahlungsrückständen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann DrainX GmbH für weitere, noch nicht ausgeführte Leistungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
4a. Forderungsmanagement und Inkasso
Nach Eintritt des Zahlungsverzugs ist DrainX GmbH berechtigt, offene Forderungen zur außergerichtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Einziehung an die Creditreform Hamburg von der Decken KG, Wandalenweg 8–10, 20097 Hamburg, zu übergeben.
Der Auftraggeber hat die durch den Zahlungsverzug verursachten erforderlichen und gesetzlich erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen. Die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten ist auf die gesetzlich zulässige Höhe begrenzt.
Im Rahmen der Übergabe können insbesondere Stamm- und Kontaktdaten, Vertrags- und Auftragsdaten, Rechnungs- und Forderungsdaten, Angaben zur Fälligkeit und zum Zahlungsstatus, die Mahnhistorie sowie die zur Begründung und Durchsetzung der Forderung erforderliche Korrespondenz an Creditreform übermittelt werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung der DrainX GmbH sowie unter https://www.creditreform.de/hamburg/datenschutz.
5. Notdienst-Zuschläge
- 100 % Zuschlag Montag bis Freitag zwischen 17:00 und 07:00 Uhr.
- 100 % Zuschlag an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend und Silvester.
6. Haftungsausschluss für Reparaturschäden
Für Schäden, die ausschließlich auf schwer zugänglichen, bereits beschädigten, nicht fachgerecht installierten oder anderweitig mangelhaften Rohrleitungssystemen beruhen und auch bei fachgerechter Ausführung nicht vermeidbar waren, haftet DrainX GmbH nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
7. Sanierungen
- Sanierung gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
- Die betroffenen Bereiche müssen zugänglich und, soweit vereinbart, gereinigt sein.
- Bekannte statische, bauliche oder technische Besonderheiten sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
- Zusätzliche, nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasste Maßnahmen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
- Soweit beauftragt oder technisch erforderlich, erfolgt nach Abschluss eine Dichtheitsprüfung mit Dokumentation.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Alle für die Ausführung erforderlichen Informationen und Zugänge sind rechtzeitig bereitzustellen.
- Vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand können nach vorheriger Information und entsprechend dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet werden.
9. Vorgehen bei Streitigkeiten
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
10. Datenschutz und Dokumentation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung der DrainX GmbH. An Berichten, Bildern und sonstigen Dokumentationen verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte bei DrainX GmbH, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers auf Herausgabe, Einsicht oder Verwendung bleiben unberührt.
11. Allgemeine Hinweise
- Strom (230 V / 16 A) und Wasser sind, soweit für die beauftragten Arbeiten erforderlich, bereitzustellen.
- Reinigungsöffnungen und Schächte müssen zugänglich sein.
- Zugänge zu den betroffenen Räumen sind freizuhalten.
- Soweit möglich, ist ein geeigneter Parkplatz für die Einsatzfahrzeuge bereitzustellen. Tatsächlich entstehende und erforderliche Parkkosten können gesondert berechnet werden.
- WC-Container oder Bau-WCs dürfen nur auf geeigneten und zulässigen Flächen aufgestellt werden. Erforderliche behördliche Genehmigungen, Absperrungen oder zusätzliche Maßnahmen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
12. Wichtige Hinweise
- Der tatsächliche Aufwand und damit die Kosten können sich aufgrund erst vor Ort erkennbarer Umstände verändern. Wesentliche Mehrkosten werden vor ihrer Entstehung mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit keine sofortige Maßnahme zur Abwehr eines Schadens erforderlich ist.
- Zusätzliche Schäden oder Mängel in zuvor nicht zugänglichen oder nicht untersuchten Leitungsbereichen werden nur nach gesonderter Beauftragung bearbeitet und abgerechnet.
- Die Abrechnung erfolgt nach dem vereinbarten Preis, andernfalls nach dem tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Aufwand.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.